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Warnwesten-Pflicht

Warnwesten-Pflicht

Sicherheit durch Sichtbarkeit!

Warnweste bei Dunkelheit

Nun ist es auch in Deutschland endlich so weit:
Ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste nach DIN EN 471 vorhanden sein. Diese neue Regelung gilt für alle PKW, LKW und Busse.
In gewerblich genutzten Fahrzeugen übrigens, ist eine Warnweste schon seit längerem vorgeschrieben.

Mit Hilfe einer Warnweste sollen Fahrer und/oder weitere Fahrzeuginsassen bei einem Unfall oder einer Panne für andere Verkehrsteilnehmer besser zu sehen sein.
Eine Warnweste nach EN 471 gibt es in den Tagesleuchtfarben "neongelb" oder "leucht-orange" für die bessere Sichtbarkeit bei Tage und in der Dämmerung. Des Weiteren ist sie mit mindestens zwei rundumlaufenden, retorreflektierenden Leuchtstreifen ausgestattet.

Unsere Empfehlungen:

  • Leider ist in Deutschland nur eine Warnweste pro Fahrzeug Pflicht. Wir empfehlen allerdings für JEDEN Fahrzeuginsassen eine Warnweste vorzuhalten. - Es geht ja schließlich um die Sicherheit durch Sichtbarkeit ihrer Passagiere!
  • Bewahren Sie die Warnweste(n) griffbereit auf, z.B. in der Tür. So kann sie im Notfall gleich angezogen werden.
  • Geben Sie bei der Neuanschaffung einer Wanweste nicht mehr als 5€ aus.
  • In begrünten oder Waldgebieten sind orange Warnwesten besser wahr zu nehmen.
Warnweste
Foto: Oliver Poppe / DRK Göhl e.V.

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