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Der Rettungshund

Anforderung an den Hund

Der Rettungshund sollte mittelgroß, gesund und körperlich leistungsfähig sein. Er sollte eine gute Wesensveranlagung (menschenfreundlich, ausgeprägtes Rudel- und Sozialverhalten) sowie Spieltrieb/Such- und Stöbertrieb erkennen lassen.

  • gesund und leistungsfähig
  • gute Kondition / lauffreudig
  • gute Verträglichkeit mit Artgenossen
  • kein Aggressionsverhalten gegenüber Menschen oder Tieren
  • gute Bindung zu seinem Hundeführer
  • lernfreudig / großer Motivationstrieb
  • mittlere Größe und nicht zu hohes Körpergewicht
  • kein Jagdverhalten
  • Unerschrockenheit gegenüber lauten Geräuschen
  • übliche Impfungen in den vorgeschriebenen Abständen

Der Hund sollte bei Beginn der Ausbildung nicht älter als 3 Jahre sein.
Vorteilhaft wäre in diesem Einstiegsalter schon eine "Grundausbildung" (Begleithundeprüfung). Ansonten sollte das Einstiegsalter des Hundes so früh wie möglich sein. Die Gesamtzeit der Ausbildung umfasst ca. 2 Jahre, wobei die Prüfung alle 18 Monate wiederholt werden muss. Während der Ausbildung ist unser Ziel den Hunden ihre Aufgaben so zu vermitteln, dass sie auch noch nach vielen Jahren Freude an ihrer Arbeit haben. So werden unsere Hunde mit viel Lob, Spiel und/oder Leckerlis belohnt.

Ausbildung des Rettungshundes

Zu Beginn wird ein Eignungstest abgelegt, in dem eine Beurteilung des Wesens, der nutzbaren Triebe und das Verhalten bei optischen und akustischen Umwelteinflüssen erfolgt.
Der bestandene Eignungstest ist Voraussetzung für den weiteren Ausbildungsgang. Nach etwa zwei Jahren erfolgt die Anmeldung zur Rettungshundeteamprüfung Fläche. Sie ist abhängig vom Ausbildungsstand von Hund und Hundeführer.
Die Prüfung umfasst folgende Teilprüfungen: Fachfragenprüfung, Verweisprüfung, Gehorsamsprüfung (Unterordnung) und Flächensuchprüfung. Die Prüfung wird von zwei externen Prüfern abgenommen.
Nach bestandener Prüfung geht das neue Rettungshundeteam mit in Einsätze.
Alle 18 Monate müssen die Rettungshundeteams in einer Wiederholungsprüfung ihre Einsatzqualifikation nachweisen.